Im Steuerrecht sind im Zusammenhang mit den Einkünften entstehende Finanzierungskosten als Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr 1 EStG abzugsfähig.
Relevant für den Abzug ist vor allem der wirtschaftliche Zusammenhang mit den Einkünften. Im Veranlagungszeitraum, in dem die Finanzierungskosten abfließen, sind diese abzugsfähig. Das Abflussprinzip des § 11 EStG ist hier maßgebend. Aufwendungen sind vor allem
Bezüglich des Disagios ist zu berücksichtigen, dass dieses nicht gemäß dem Abflussprinzip steuerlich geltend gemacht werden darf, sondern über die Laufzeit des Kredites verteilt wird.
Hausfinanz berücksichtigt Maklerkosten, Notarkosten, Grunderwerbsteuer und den Grundbucheintrag. Bei Bausparverträgen werden Agio, Abschlussprovision und sonstige Kosten eingerechnet. Die Kosten werden entsprechend steuerlich geltend gemacht.
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